Gericht in München: Die regelmäßige Aktualisierung eines Ladeplans ist erforderlich

Ein Plan eines Ladeplatzes ist kein Foto – es ist ein Film

Ein Münchner Richter, die niederländische Agenda für Ladeinfrastruktur und die tägliche Praxis der Ladeplanung kommen zu demselben Schluss: Ein vor zwei Jahren festgelegter und seitdem nicht mehr überarbeiteter Plan für Ladestationen stellt ein rechtliches Risiko dar. Was macht einen guten Ladeplan aus – und warum ist eine Aktualisierung kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit? Lesen Sie mehr dazu in meinem Artikel über die Auswirkungen des Urteils im Fall Qwello gegen die Stadt München.


Das Urteil, das die Gemeinden aufrütteln soll

Am 4. Februar 2026 fällte das Verwaltungsgericht München ein Urteil in einem Fall über die Vergabe von Genehmigungen für Ladestationen im öffentlichen Raum.

Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2026-N-9625?hl=true

Eine der zentralen Feststellungen: Eine Gebührengestaltung ist nur dann rechtlich haltbar, wenn sie objektiv, nachvollziehbar und aktuell ist. Ein Plan, der veraltet ist, nicht auf messbaren Kriterien basiert oder dessen Begründung nicht nachgewiesen werden kann, bietet keine gültige Grundlage für die Ablehnung von Anträgen für neue Standorte.

Dieses Urteil wurde nach deutschem Recht gefällt, doch die ihm zugrunde liegenden europäischen Grundsätze – Transparenz, Nichtdiskriminierung, Verhältnismäßigkeit – gelten auch in den Niederlanden. Hinzu kommt die niederländische Agenda für Ladeinfrastruktur (NAL), die die Gemeinden ausdrücklich dazu auffordert, ihren Plan für Ladestationen mindestens einmal alle zwei Jahre zu aktualisieren. Nicht als administrative Formalität, sondern weil sich die Realität hinsichtlich Ladeverhalten, Netzkapazität und Raumplanung rasch verändert.



Was ein guter Plan für einen Ladestandort beinhaltet

Ein Plan für Ladestationen – in manchen Gemeinden auch als „Plankarte“ bezeichnet – ist mehr als nur eine Liste von Adressen, an denen Ladestationen stehen oder errichtet werden dürfen. Ein rechtlich und politisch fundierter Plan enthält mindestens die folgenden Elemente.

1. Eine fundierte Bedarfsprognose

Wie viele Ladestationen werden pro Stadtteil oder Nachbarschaft benötigt, basierend auf aktuellen Daten zur Elektrofahrzeugdurchdringung und Prognosen? Nutzen Sie hierfür Quellen wie die ElaadNL-Prognosen nach Postleitzahl und Analysen zur Parkplatzauslastung. Ein Plan ohne Prognose ist eine Meinung, keine fundierte Grundlage.

2. Eine Bestandsaufnahme des bestehenden Angebots

Öffentliche Ladestationen, halböffentliche Ladestationen bei Unternehmen und in Parkhäusern sowie private Ladelösungen im Stadtteil – all diese Formen des Ladeangebots sind für die Frage relevant, ob Raum für eine Erweiterung besteht. Wer nur die eigenen öffentlichen Ladestationen betrachtet, unterschätzt das Gesamtangebot.

3. Ausschlusskriterien

Welche Standorte scheiden aus und warum? Verkehrstechnische Einwände, Probleme mit der Netzkapazität, Konflikte mit anderen räumlichen Funktionen – all diese Gründe müssen ausdrücklich genannt und dokumentiert werden. Auf dieser Grundlage können Sie einen Standort ablehnen, ohne das Risiko einer erfolgreichen Beschwerde einzugehen.

4. Auslastungsgrad als dynamischer Indikator

Dies ist der Aspekt, der in den meisten Plänen fehlt. Ein Standort, der auf dem Papier zwar „Abdeckung“ bietet, in der Praxis aber jeden Abend voll besetzt ist, deckt den Bedarf funktional nicht ab. Die Auslastungsdaten aktiver Betreiber sind unerlässlich, um die tatsächliche Situation zu beurteilen – und um entweder zu begründen, dass das Netz eine ausreichende Abdeckung bietet, oder aber nachzuweisen, dass eine Erweiterung notwendig ist.

5. Auswirkungen auf das Netzwerk und technische Möglichkeiten

Wo gibt es Kapazitäten im Stromnetz? An welchen Standorten sind kostspielige Erdarbeiten erforderlich? Diese Informationen bestimmen mit darüber, welche Standorte realistisch umsetzbar und langfristig erweiterbar sind, und helfen bei der Priorisierung.

6. Öffentliche Konsultation

Um die Akzeptanz eines Plans zu sichern und ihn objektiv zu gestalten, kann in regelmäßigen Abständen ein Beteiligungsverfahren mit Bürgern, Unternehmen und Organisationen organisiert werden, um eine breite Unterstützung zu schaffen. Dadurch wird auch die politische Verankerung des Ladeplans wesentlich einfacher und die Politik an Stärke gewinnen.

7. Ein Aktualisierungszyklus

Legen Sie fest, wann der Plan überarbeitet wird, auf der Grundlage welcher Indikatoren (Auslastungsgrad, EV-Wachstum, Änderungen der Raumordnungspläne) und wer dafür verantwortlich ist.


Warum eine Aktualisierung rechtlich erforderlich ist

Das Urteil des VG München stellt ausdrücklich fest, dass ein Ladungsplan, der nicht regelmäßig aktualisiert wird, rechtlich anfechtbar wird. Die Begründung ist einfach: Ein Plan, der vor drei Jahren auf der Grundlage der damals verfügbaren Daten erstellt wurde, kann nicht als objektive Grundlage für eine Entscheidung in der Gegenwart dienen – schon gar nicht, wenn sich die Umstände seitdem geändert haben.

In den Niederlanden gilt dieses Argument ebenso stark. Eine Gemeinde, die einen neuen Standort oder eine Erweiterung mit der Begründung ablehnt, „unser Netz deckt den Bedarf ab“, obwohl der Plan auf Daten von vor zwei Jahren basiert und die Auslastung seitdem stark gestiegen ist, hat vor dem Verwaltungsgericht kaum eine Chance.

Vor diesem Hintergrund ist die NAL-Norm einer zweijährlichen Aktualisierung nicht nur eine politische Empfehlung, sondern ein rechtlicher Mindeststandard, den Sie als Maßstab heranziehen können.


Aktualisierung in der Praxis: Was dafür erforderlich ist

Aktualisieren ist mehr als nur die Überarbeitung eines Dokuments. Es bedeutet:

  • Datenerhebung: Abruf und Analyse der Auslastungsdaten der Betreiber, Verarbeitung neuer ElaadNL-Prognosen, Berücksichtigung von Änderungen in den Raumordnungsplänen.
  • Vergleich mit der vorherigen Version: Was hat sich geändert, und was bedeutet das für die Standortpriorisierung?
  • Behördliche Verabschiedung: Ein aktualisierter Plan muss politisch verabschiedet werden, um rechtswirksam zu sein. Eine Aktualisierung durch die Verwaltung ohne Beschluss des Gemeinderats reicht nicht aus.
  • Kommunikation: Betreiber und Anwohner müssen darüber informiert werden, dass der Plan aktualisiert wurde und welche Standorte verfügbar sind oder frei werden.

Dieser Prozess erfordert strukturelle Kapazitäten – sowohl für die Datenerfassung als auch für die Verwaltungsabläufe. Gemeinden, die dies manuell in Tabellenkalkulationen oder einzelnen Dokumenten erfassen, laufen Gefahr, dass die Daten nicht mehr auf dem neuesten Stand sind.


Wie EVTools dabei hilft

EVTools bietet Kommunen eine Plattform, mit der der Plan für Ladestationen zu einem dynamischen Dokument wird und nicht mehr nur eine periodische Momentaufnahme darstellt. Die Plattform vereint Standortdaten, Auslastungsdaten der Betreiber, Prognosen und räumliche Informationen in einer Übersicht – so können Sie jederzeit erkennen, ob Ihr Plan noch der Realität entspricht, und rechtzeitig feststellen, wann eine Aktualisierung erforderlich ist.

Möchten Sie wissen, wie Ihr aktueller Plan für die Ladestationen hinsichtlich der oben genannten Kriterien abschneidet?Kontaktieren Sie unsfür ein unverbindliches Gespräch.

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