Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen durch EVTools gelten (die„Allgemeinen Geschäftsbedingungen“). EVTools B.V. hat seinen Sitz in Amsterdam und ist bei der Handelskammer unter der Nummer 89537122 registriert. Im Folgenden wirddasUnternehmen als„EVTools“bezeichnet.
1. Definitionen
1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Vertrag haben die Begriffe mit Großbuchstaben die folgende Bedeutung.
(a) Angebot: ein konkretes und spezifisches Angebot oder eine Offerte von EVTools zur Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen an den Kunden.
(b) Benutzer-Login: das Login-Konto, über das der Benutzer die Dienste nutzen kann.
(c) Add-ons: die von EVTools angebotenen und vom Kunden ausgewählten Zusatzanwendungen.
(d) Benutzer: die vom Kunden zur Nutzung des Benutzerlogins autorisierten Personen oder Einrichtungen, darunter auch andere Parteien als der Kunde selbst.
(e) Dienstleistungen: alle Dienstleistungen, einschließlich Software as a Service, die EVTools auf der Grundlage des Vertrags erbringt, mit Ausnahme von Dienstleistungen Dritter, die der Kunde direkt von diesem Dritten erworben hat.
(f) Kunde: die juristische Person, die die Produkte und/oder Dienstleistungen von EVTools erwirbt.
(g) Vereinbarung(en): die zwischen EVTools und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen über die Lieferung von Produkten und Dienstleistungen durch EVTools an den Kunden, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.
(h) Produkte: alle Produkte, einschließlich Nutzungsrechte, die EVTools auf der Grundlage des Vertrags liefert, mit Ausnahme von Produkten Dritter, die der Kunde direkt von diesem Dritten erworben hat.
(i) Vertrauliche Informationen: der Inhalt des Vertrags und alle Daten, die von den Parteien und/oder ihren Beziehungen stammen oder sich auf diese beziehen und die der anderen Partei im Rahmen des Vertrags zur Verfügung gestellt werden oder dieser anderweitig bekannt werden. Unter vertraulichen Informationen sind in jedem Fall personenbezogene Daten, Konzepte, Texte, Bilder, Arbeitsprozesse und Spezifikationen von Produkten und Dienstleistungen zu verstehen.
2. Allgemeine Bestimmungen und Anwendungsbereich
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen EVTools und dem Kunden, einschließlich Verträgen, in deren Rahmen EVTools Produkte und/oder Dienstleistungen an den Kunden liefert. Ergänzungen oder Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurden.
2.2 Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufs- oder anderer Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich abgelehnt. Etwaige Einkaufs- oder andere Bedingungen des Kunden finden auf den Vertrag keine Anwendung.
2.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang wirksam. In diesem Fall werden EVTools und der Kunde in Absprache neue Bestimmungen vereinbaren, die die unwirksamen oder für nichtig erklärten Bestimmungen ersetzen. Dabei werden der Zweck und die Bedeutung der ungültigen oder für nichtig erklärten Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt. Eine Verzögerung, Unterlassung oder Nachlässigkeit bei der Erfüllung einer Bestimmung des Vertrags durch EVTools gilt nicht als Erklärung der Ungültigkeit und beeinträchtigt in keiner Weise die Rechte von EVTools.
2.4 Wenn und soweit EVTools Produkte oder Dienstleistungen Dritter dem Kunden zur Verfügung stellt oder ihm Zugang dazu gewährt, gelten für diese Produkte oder Dienstleistungen die (Lizenz- oder Verkaufs-)Bedingungen der betreffenden Dritten im Verhältnis zwischen EVTools und dem Kunden, wobei die davon abweichenden Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft gesetzt werden.
2.5 Im Falle von Widersprüchen oder Abweichungen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Vertrag hat der Inhalt des Vertrags Vorrang.
2.6 EVTools kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Bedingungen für die Lieferung von Produkten von Zeit zu Zeit ändern oder ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen gelten 30 Tage nach ihrer Übermittlung durch EVTools an den Kunden als vom Kunden akzeptiert und gelten ab diesem Zeitpunkt für den Vertrag, es sei denn, der Kunde legt innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Übermittlung durch EVTools schriftlich Widerspruch gegen solche Änderungen oder Ergänzungen ein.
3. Angebot und Annahme des Vertrags
3.1 Alle Angebote, Offerten und sonstigen Erklärungen von EVTools sind erst nach Bestätigung durch EVTools verbindlich, sofern EVTools nicht ausdrücklich etwas anderes angibt. Mit der Bestätigung eines Angebots durch EVTools gilt der Vertrag als geschlossen und der Kunde erkennt an, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf Anwendung finden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3.2 Durch die Ausführung eines Angebots durch EVTools mit Zustimmung des Kunden gilt der Vertrag ebenfalls als abgeschlossen, und der Kunde erkennt an, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf Anwendung finden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3.3 EVTools ist nicht an offensichtliche Fehler oder Irrtümer im Angebot gebunden.
4. Informationspflicht und Mitwirkungspflicht des Kunden
4.1 Im Interesse einer ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags durch EVTools stellt der Kunde EVTools stets alle Daten oder Informationen zur Verfügung, die EVTools für nützlich, notwendig oder wünschenswert erachtet, und leistet dem Kunden rechtzeitig seine uneingeschränkte Mitwirkung. Wenn der Kunde im Rahmen der Mitwirkung an der Erfüllung des Vertrags eigenes Personal einsetzt, verfügen diese Mitarbeiter über die erforderlichen Kenntnisse, Fachkompetenzen und Erfahrungen. Der Kunde ist selbst für die Einbindung und Kommunikation mit externen Stakeholdern verantwortlich.
4.2 Wenn bei der Ausführung des Vertrags Computer-, Daten- oder Telekommunikationseinrichtungen, Software oder Hardware des Kunden verwendet werden, ist der Kunde für die Auswahl der für den Zweck erforderlichen geeigneten Mittel und für deren rechtzeitige und vollständige Verfügbarkeit sowie für die Verbindung dieser Systeme mit den Produkten und Dienstleistungen verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. EVTools haftet in keinem Fall für Schäden oder Kosten, die durch Übertragungsfehler, Störungen oder die Nichtverfügbarkeit dieser Einrichtungen entstehen.
4.3 Wenn während der Ausführung des Vertrags Computer-, Daten- oder Telekommunikationseinrichtungen genutzt werden, ist EVTools berechtigt, dem Kunden Zugangs- oder Identifikationscodes zuzuweisen. EVTools ist berechtigt, die zugewiesenen Zugangs- oder Identifikationscodes zu ändern. Der Kunde ist für diese Codes voll verantwortlich und behandelt sie vertraulich und mit der erforderlichen Sorgfalt und gibt diese Codes nur an autorisierte Mitarbeiter weiter. EVTools haftet in keinem Fall für Schäden oder Kosten, die sich aus der Nutzung oder dem Missbrauch von Zugangs- oder Identifikationscodes ergeben, es sei denn, der Missbrauch war aufgrund einer Handlung oder Unterlassung von EVTools möglich.
4.4 Der Kunde ist für die Erstellung oder Zuweisung eines relevanten Benutzerlogins verantwortlich, wenn dies für die Nutzung von Dienstleistungen oder Produkten erforderlich ist, sowie für die Unterweisung seiner Benutzer in die Nutzung des Benutzerlogins und für die Nutzung des Benutzerlogins durch seine Benutzer. Der Kunde muss sicherstellen, dass die Benutzer die geltenden Nutzungsbedingungen akzeptieren, und der Kunde bleibt für die Nutzung der Produkte und Dienstleistungen durch die Benutzer verantwortlich. Die mit dem Benutzer-Login verknüpfte E-Mail-Adresse wird für die Kommunikation mit den Endbenutzern verwendet.
4.5 Der Kunde ist berechtigt, der im Vertrag genannten Anzahl von Benutzern innerhalb des Benutzer-Logins Zugang zu den Produkten und/oder Dienstleistungen zu gewähren. Stellt sich heraus, dass die Anzahl der Benutzer die im Vertrag festgelegte Anzahl übersteigt, ist EVTools berechtigt, den Vertrag einseitig entsprechend zu ändern und den Kunden darüber zu informieren. Der Kunde ist berechtigt, die Änderung innerhalb von 30 Tagen nach der Benachrichtigung rückgängig zu machen. In diesem Fall bleibt EVTools berechtigt, vom Kunden eine Entschädigung in Höhe des dann geltenden Tarifs für den Zeitraum zu verlangen, in dem die Anzahl der Benutzer die zulässige Anzahl überschritten hat, oder die Anzahl der Benutzer, die die zulässige Anzahl überschreitet, innerhalb einer angemessenen Frist nach Benachrichtigung des Kunden zu entfernen.
4.6 Der Kunde ist dafür verantwortlich, auf eigene Kosten die für die Erfüllung des Vertrags erforderlichen (Software-)Lizenzen, Genehmigungen, Zulassungen und Zertifikate von Dritten sowie Akkreditierungen zu beantragen, zu erwerben und aufrechtzuerhalten.
5. Vertragserfüllung
5.1 EVTools wird den Vertrag mit der Sorgfalt ausführen, die von einem vernünftig handelnden, kompetenten Lieferanten unter vergleichbaren Umständen und unter vergleichbaren Vertragsbedingungen erwartet werden kann.
5.2 Alle Dienstleistungen von EVTools werden auf der Grundlage einer Verpflichtung zur Leistung erbracht, es sei denn, EVTools hat in der schriftlichen Vereinbarung ausdrücklich ein Ergebnis zugesagt und das betreffende Ergebnis ist in der Vereinbarung hinreichend genau beschrieben und es wurde ein Verweis aufgenommen, dass hiervon in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen wird.
5.3 EVTools bemüht sich in angemessener Weise, die von ihr genannten oder zwischen den Parteien vereinbarten (Liefer-)Fristen und/oder (Liefer-)Termine, unabhängig davon, ob es sich um Ausschlussfristen handelt oder nicht, so weit wie möglich einzuhalten. Von EVTools genannte oder zwischen den Parteien vereinbarte Zwischen-(Liefer-)Termine gelten stets als Zieltermine, sind für EVTools nicht bindend und haben stets indikativen Charakter.
5.4 EVTools übernimmt keine Gewähr dafür, dass die im Rahmen des Vertrags an den Kunden gelieferten und vom Kunden genutzten Dienste oder Produkte frei von Mängeln sind und vollständig ohne Unterbrechungen funktionieren. EVTools veröffentlicht neue Versionen der von ihr angebotenen Produkte und Dienstleistungen, unabhängig davon, ob diese auf den Eingaben oder Anfragen des Kunden basieren, die automatisch beim Kunden implementiert werden.
5.5 Die von EVTools angebotenen Produkte und Dienstleistungen werden nicht exklusiv für den Kunden angeboten. Die Daten des Kunden sind für andere Nutzer als die Nutzer und den Kunden nicht einsehbar.
5.6 EVTools übernimmt ausdrücklich keine Verantwortung für das Erreichen der vom Kunden angestrebten Ergebnisse. Der Kunde ist für die Nutzung der von EVTools gelieferten Produkte und/oder erbrachten Dienstleistungen und die Art und Weise, wie die Ergebnisse davon vom Kunden eingesetzt werden, verantwortlich.
5.7 EVTools wird sich in angemessener Weise bemühen, sicherzustellen, dass die für die Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Mitarbeiter und Freiberufler ausreichend verfügbar und qualifiziert sind und über die erforderliche Ausbildung, Fachkenntnisse und Erfahrung verfügen.
6. Annahme
6.1 Wenn die Parteien keinen Abnahmetest vereinbart haben, akzeptiert der Kunde die Dienstleistungen und Produkte in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Lieferung befinden („wie besehen, wo befindlich“), also mit allen sichtbaren und unsichtbaren Fehlern und Mängeln.
7. (Geistiges) Eigentum
7.1 Alle Rechte an geistigem Eigentum an der im Rahmen des Vertrags entwickelten oder dem Kunden zur Verfügung gestellten Software, Websites, Datendateien, Datenbanken, Geräten, (Schulungs-)Materialien oder anderen Materialien wie Analysen, Entwürfen, Dokumentationen, Berichten, Angeboten sowie deren Vorbereitungsmaterialien liegen ausschließlich bei EVTools, dessen Lizenzgebern oder dessen Lieferanten. Der Kunde erhält ausschließlich die Nutzungsrechte, die ihm in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem zwischen den Parteien schriftlich geschlossenen Vertrag ausdrücklich gewährt werden und die sich zwingend aus dem Gesetz ergeben.
7.2 EVTools gewährt dem Kunden und den Nutzern hiermit ein nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für das Produkt und die Dienste für die Dauer des Vertrags und für die Anzahl der Nutzer, wie im Vertrag festgelegt. Dieses Nutzungsrecht erlischt, wenn der Kunde einer Verpflichtung aus dem Vertrag und/oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachkommt.
7.3 Der Kunde darf keine Hinweise auf die Vertraulichkeit oder auf Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder sonstige Rechte an geistigem Eigentum aus der Software, den Websites, Datenbanken, Geräten oder Materialien von EVTools entfernen oder ändern (lassen).
7.4 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass EVTools den Namen und das Logo des Kunden für Werbezwecke von EVTools verwenden darf, und gewährt EVTools hiermit eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz für eine solche Nutzung. Diese Werbezwecke umfassen unter anderem soziale Medien, Websites, Portfolios und Werbeaktionen.
8. Personenbezogene Daten
8.1 Die Parteien werden ihre spezifischen Verpflichtungen gemäß der DSGVO und anderen geltenden Gesetzen und Vorschriften in Bezug auf personenbezogene Daten im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen und/oder der Lieferung der Produkte erfüllen.
8.2 Wenn die geltenden Gesetze und Vorschriften dies erfordern, können die Parteien weitere Vereinbarungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in Form eines Verarbeitungsvertrags treffen.
9. Mehrarbeit
9.1 Der Umfang der Produkte und Dienstleistungen sowie die entsprechende Stundenzahl sind im Vertrag festgelegt. EVTools kann auf Anfrage oder mit vorheriger Zustimmung des Kunden Arbeiten ausführen oder Produkte oder Dienstleistungen liefern, die über den Inhalt oder Umfang des Vertrags hinausgehen, darunter zusätzliche Implementierungsarbeiten oder Nacharbeiten. Für diese Mehrarbeit schuldet der Kunde die im Vertrag genannten (Stunden-)Sätze. Wenn EVTools während des Prozesses feststellt, dass Mehrarbeit in Form von Überstunden erforderlich ist, teilt EVTools dies im Voraus mit.
9.2 EVTools ist nicht verpflichtet, einen Antrag auf Ausführung von Mehrarbeit anzunehmen. EVTools kann verlangen, dass die Parteien einen separaten Vertrag über die Ausführung der Mehrarbeit abschließen.
9.3 Mehrarbeit im Sinne dieses Artikels kann sich auf den erwarteten oder vereinbarten Zeitpunkt der Fertigstellung der Dienstleistungen oder der Lieferung der Produkte sowie auf die gegenseitigen Verpflichtungen des Kunden und von EVTools auswirken. Bei der Ausführung von Mehrarbeit wird dies vom Kunden akzeptiert.
9.4 Soweit im Vertrag ein Festpreis für die von EVTools auszuführenden Arbeiten vereinbart wurde, informiert EVTools den Kunden auf Anfrage schriftlich über die finanziellen Folgen der in diesem Artikel genannten Mehrarbeit.
10. Zahlung
10.1 Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere anwendbare Steuern und sonstige staatliche Abgaben und inklusive Reise- und Aufenthaltskosten, Bürogebühren, Aufschläge, Transport- und/oder Verpackungskosten. Alle Preise sind in Euro angegeben und der Kunde hat alle Zahlungen in Euro zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
10.2 Die Vergütungen für die von EVTools gelieferten Dienstleistungen oder Produkte sind jeden Kalendermonat nachträglich auf der Grundlage einer Nachkalkulation fällig. Der Kunde hat die fälligen Beträge innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zahlung auszusetzen oder fällige Beträge zu verrechnen.
10.3 Die von EVTools angewandten Stundensätze können jedes Jahr zum 1. Januar geändert werden. Zusätzlich zu anderen Preisänderungen ist EVTools bei Verlängerung nach dem ersten Jahr berechtigt, jedes Folgejahr eine Preiskorrektur auf der Grundlage des CBS-Dienstleistungsindex, Reihe 2015=100, von Januar gegenüber Januar des Vorjahres vorzunehmen.
10.4 Die vom Kunden geleisteten Zahlungen dienen zunächst zur Begleichung etwaiger fälliger Zinsen und Kosten und anschließend zur Begleichung der am längsten ausstehenden fälligen Rechnung, auch wenn der Kunde angibt, dass sich die Zahlung auf eine andere Rechnung bezieht.
10.5 Der Kunde kann die in Rechnung gestellten Beträge in angemessener Weise beanstanden, indem er EVTools innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der betreffenden beanstandeten Rechnung schriftlich unter Angabe des beanstandeten Betrags und einer Begründung für die Beanstandung darüber informiert. Die Parteien beraten sich dann über den beanstandeten Betrag, wobei die Beanstandung nicht zu einer Aussetzung der in Artikel 12.6 genannten Zahlungsfrist führt. EVTools kann den beanstandeten Betrag (teilweise) zurückerstatten, wenn und soweit EVTools die Beanstandung für begründet hält.
10.6 Bei Nichtzahlung der Rechnung ohne weitere Mahnung oder Inverzugsetzung schuldet der Kunde die gesetzlichen Handelszinsen auf den ausstehenden Betrag. Wenn der Kunde nach einer Mahnung oder Inverzugsetzung den fälligen Betrag nicht bezahlt, kann EVTools ein Inkassoverfahren einleiten. In diesem Fall ist der Kunde neben dem fälligen Gesamtbetrag auch zur Zahlung aller gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten verpflichtet, einschließlich Inkassokosten und Kosten, die durch externe Sachverständige entstanden sind.
11. Vertraulichkeit
11.1 Jede Partei sorgt dafür, dass alle vertraulichen Informationen, die sie von der anderen Partei erhält, vertraulich behandelt werden. Die Partei, die solche vertraulichen Informationen erhält, verwendet diese Informationen ausschließlich für den Zweck, für den sie bereitgestellt wurden.
11.2 Die in Artikel 11.1 genannte Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
(a) zum Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe öffentlich zugänglich sind oder ohne Zutun oder Unterlassung der empfangenden Partei öffentlich zugänglich werden; oder
(b) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Bekanntgabe ohne Einschränkung bekannt waren.
11.3 Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen an Dritte weitergeben, wenn und soweit dies erforderlich ist, um einer geltenden gesetzlichen Verpflichtung oder einer Aufforderung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde oder einer für diese Partei zuständigen Behörde nachzukommen. Soweit zulässig, informiert die Partei, die die Informationen bereitstellen muss, die andere Partei unverzüglich über eine solche Aufforderung oder Verpflichtung, und die Parteien beraten sich über den Inhalt der Bereitstellung.
11.4 Bei Beendigung des Vertrags wird jede Partei auf Aufforderung der anderen Partei alle vertraulichen Informationen, die sie von der anderen Partei erhalten hat, löschen oder zurückgeben.
11.5 Während der Laufzeit des Vertrags und für ein Jahr nach Ablauf oder Beendigung des Vertrags wird keine der Parteien Mitarbeiter der anderen Partei einstellen oder anderweitig beschäftigen, die direkt oder indirekt an der Ausführung des Vertrags beteiligt sind oder waren, es sei denn, die andere Partei hat zuvor schriftlich ihre Zustimmung erteilt. Diese Zustimmung kann an Bedingungen geknüpft sein.
12. Audit
12.1 EVTools ist berechtigt, die Nutzung der Benutzer-Logins durch den Kunden einer Prüfung zu unterziehen. Der Kunde wird an einer solchen Prüfung mitwirken, indem er EVTools Zugang zu den für die Prüfung relevanten Informationen gewährt. Die Prüfung darf den normalen Geschäftsbetrieb des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigen. Die Parteien tragen jeweils ihre eigenen Kosten für die Durchführung der Prüfung.
12.2 Wenn aus einer Untersuchung von EVTools, einschließlich einer Prüfung, hervorgeht, dass der Kunde die maximal zulässige Anzahl von Benutzern überschritten hat, muss der Kunde EVTools rückwirkend für diese Anzahl entschädigen. EVTools kann zusätzlich zur Rückzahlung eine Strafe in Höhe von 25 % der entgangenen Einnahmen aus dem Zeitraum verhängen, in dem der Kunde einer höheren Anzahl von Benutzern als zulässig Zugang zum Benutzer-Login gewährt hat.
13. Freistellung
13.1 Der Kunde stellt EVTools vollständig von allen Kosten, Ausgaben und Schäden frei, die EVTools aufgrund folgender Umstände entstehen oder entstanden sind:
(a) alle möglichen Ansprüche von Kunden des Kunden und anderen Dritten, die in irgendeiner Weise aus der Nichteinhaltung einer Verpflichtung oder Garantie aus dem Vertrag durch den Kunden oder aus einer anderen Fahrlässigkeit, einem anderen schuldhaften Handeln oder einer anderen Unterlassung des Kunden resultieren;
(b) Betrug, Missbrauch oder sonstige unrechtmäßige Nutzung der Produkte und/oder Dienstleistungen, einschließlich einer solchen Nutzung, die durch das Verschulden des Kunden zu einer Verletzung (geistigen) Eigentumsrechte Dritter verletzt werden, es sei denn, der in diesem Artikel genannte Schaden ist auf eine zurechenbare Nichterfüllung der Verpflichtungen von EVTools aus dem Vertrag oder auf die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften durch EVTools selbst zurückzuführen.
13.2 EVTools schützt den Kunden vor allen Ansprüchen Dritter, die auf der Behauptung beruhen, dass ein Produkt ein ihnen gehörendes geistiges Eigentumsrecht verletzt, vorausgesetzt, dass der Kunde (i) EVTools unverzüglich schriftlich über das Vorliegen und den Inhalt solcher Ansprüche informiert und (ii) die Bearbeitung, einschließlich etwaiger Vergleiche, vollständig EVTools überlässt. Der Kunde wird EVTools die hierfür erforderlichen Vollmachten, Informationen und Unterstützung zur Verfügung stellen, damit EVTools sich, falls erforderlich, im Namen des Kunden gegen solche Ansprüche verteidigen kann. Diese Freistellung gilt nicht, soweit sich der Anspruch auf Änderungen bezieht, die vom Kunden oder einem Dritten im Namen des Kunden ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EVTools an dem betreffenden Produkt vorgenommen wurden. Alle anderen oder weitergehenden Verpflichtungen zur Freistellung von EVTools sind ausgeschlossen. Im Falle von Ansprüchen und Forderungen ist dies das einzige Rechtsmittel des Kunden.
14. Haftung
14.1 Die Gesamthaftung von EVTools aufgrund einer zurechenbaren Nichterfüllung des Vertrags oder aus einem anderen Rechtsgrund, einschließlich aller Schadensersatzleistungen und der Nichteinhaltung einer mit dem Kunden vereinbarten Gewährleistungspflicht, beschränkt sich auf den Ersatz des direkten Schadens bis zu einem Höchstbetrag in Höhe der vom Kunden zu zahlenden Vergütungen in einem Zeitraum von 12 Monaten vor dem Datum des schadensverursachenden Ereignisses. Die Haftung von EVTools für alle anderen Arten von Schäden, einschließlich indirekter Schäden, Folgeschäden, entgangener Gewinne, entgangener Einsparungen, Schäden aufgrund von Ansprüchen von Kunden des Kunden und Software von Dritten, ist ausgeschlossen. Diese Ausschlüsse und Beschränkungen entfallen, wenn und soweit der Schaden auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit von EVTools zurückzuführen ist.
14.2 Die Bestimmungen in diesem Artikel und alle anderen Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse, auf die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird, gelten auch zugunsten aller natürlichen und juristischen Personen, die von EVTools bei der Ausführung des Vertrags hinzugezogen werden.
15. Dauer und Beendigung des Vertrags
15.1 EVTools kann den Vertrag ohne Inverzugsetzung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn:
(a) eine direkte oder indirekte Änderung der entscheidenden Kontrolle über das Unternehmen des Kunden eintritt;
(b) dem Kunden, vorläufig oder endgültig, Zahlungsaufschub gewährt wird, ein Insolvenzantrag gestellt wird, der Kunde unwiderruflich insolvent wird, das Unternehmen des Kunden aufgelöst oder liquidiert wird, außer im Rahmen einer Umstrukturierung oder Fusion von Unternehmen.
15.2 Jede der Parteien ist nur in den Fällen, in denen dies gesetzlich vorgeschrieben ist, berechtigt, den Vertrag aufgrund einer zurechenbaren Nichterfüllung des Vertrags durch die andere Partei zu kündigen. EVTools gerät erst dann in Verzug, wenn der Kunde EVTools unter Einhaltung einer angemessenen Frist von mindestens 30 Tagen schriftlich in Verzug gesetzt hat und EVTools innerhalb dieser angemessenen Frist nicht in der Lage war, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst vollständige und detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit EVTools in der Lage ist, angemessen
zu reagieren.
15.3 Beträge, die vor Beendigung des Vertrags für ordnungsgemäß gelieferte Produkte oder Dienstleistungen in Rechnung gestellt wurden, bleiben fällig. Bei Beendigung des Vertrags, gleich aus welchem Grund, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung etwaiger im Voraus gezahlter Beträge. Eine Rückerstattung für einen Überschuss an abgenommenen, nicht genutzten (inaktiven) Nutzern ist nicht möglich.
16. Sonstiges
16.1 Alle Mitteilungen erfolgen schriftlich, einschließlich per E-Mail. Mündliche Mitteilungen, Zusagen oder Vereinbarungen sind nicht rechtswirksam, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden.
16.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vertrag unterliegen niederländischem Recht und werden nach diesem ausgelegt. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen.
16.3 Das zuständige Gericht in Amsterdam ist ausschließlich befugt, über etwaige Streitigkeiten zu entscheiden, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Vertrag ergeben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen durch EVTools gelten (die„Allgemeinen Geschäftsbedingungen“). EVTools B.V. hat seinen Sitz in Amsterdam und ist bei der Handelskammer unter der Nummer 89537122 registriert. Im Folgenden wirddasUnternehmen als„EVTools“bezeichnet.
1. Definitionen
1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Vertrag haben die Begriffe mit Großbuchstaben die folgende Bedeutung.
(a) Angebot: ein konkretes und spezifisches Angebot oder eine Offerte von EVTools zur Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen an den Kunden.
(b) Benutzer-Login: das Login-Konto, über das der Benutzer die Dienste nutzen kann.
(c) Add-ons: die von EVTools angebotenen und vom Kunden ausgewählten Zusatzanwendungen.
(d) Benutzer: die vom Kunden zur Nutzung des Benutzerlogins autorisierten Personen oder Einrichtungen, darunter auch andere Parteien als der Kunde selbst.
(e) Dienstleistungen: alle Dienstleistungen, einschließlich Software as a Service, die EVTools auf der Grundlage des Vertrags erbringt, mit Ausnahme von Dienstleistungen Dritter, die der Kunde direkt von diesem Dritten erworben hat.
(f) Kunde: die juristische Person, die die Produkte und/oder Dienstleistungen von EVTools erwirbt.
(g) Vereinbarung(en): die zwischen EVTools und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen über die Lieferung von Produkten und Dienstleistungen durch EVTools an den Kunden, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.
(h) Produkte: alle Produkte, einschließlich Nutzungsrechte, die EVTools auf der Grundlage des Vertrags liefert, mit Ausnahme von Produkten Dritter, die der Kunde direkt von diesem Dritten erworben hat.
(i) Vertrauliche Informationen: der Inhalt des Vertrags und alle Daten, die von den Parteien und/oder ihren Beziehungen stammen oder sich auf diese beziehen und die der anderen Partei im Rahmen des Vertrags zur Verfügung gestellt werden oder dieser anderweitig bekannt werden. Unter vertraulichen Informationen sind in jedem Fall personenbezogene Daten, Konzepte, Texte, Bilder, Arbeitsprozesse und Spezifikationen von Produkten und Dienstleistungen zu verstehen.
2. Allgemeine Bestimmungen und Anwendungsbereich
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen EVTools und dem Kunden, einschließlich Verträgen, in deren Rahmen EVTools Produkte und/oder Dienstleistungen an den Kunden liefert. Ergänzungen oder Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurden.
2.2 Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufs- oder anderer Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich abgelehnt. Etwaige Einkaufs- oder andere Bedingungen des Kunden finden auf den Vertrag keine Anwendung.
2.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang wirksam. In diesem Fall werden EVTools und der Kunde in Absprache neue Bestimmungen vereinbaren, die die unwirksamen oder für nichtig erklärten Bestimmungen ersetzen. Dabei werden der Zweck und die Bedeutung der ungültigen oder für nichtig erklärten Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt. Eine Verzögerung, Unterlassung oder Nachlässigkeit bei der Erfüllung einer Bestimmung des Vertrags durch EVTools gilt nicht als Erklärung der Ungültigkeit und beeinträchtigt in keiner Weise die Rechte von EVTools.
2.4 Wenn und soweit EVTools Produkte oder Dienstleistungen Dritter dem Kunden zur Verfügung stellt oder ihm Zugang dazu gewährt, gelten für diese Produkte oder Dienstleistungen die (Lizenz- oder Verkaufs-)Bedingungen der betreffenden Dritten im Verhältnis zwischen EVTools und dem Kunden, wobei die davon abweichenden Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft gesetzt werden.
2.5 Im Falle von Widersprüchen oder Abweichungen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Vertrag hat der Inhalt des Vertrags Vorrang.
2.6 EVTools kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Bedingungen für die Lieferung von Produkten von Zeit zu Zeit ändern oder ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen gelten 30 Tage nach ihrer Übermittlung durch EVTools an den Kunden als vom Kunden akzeptiert und gelten ab diesem Zeitpunkt für den Vertrag, es sei denn, der Kunde legt innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Übermittlung durch EVTools schriftlich Widerspruch gegen solche Änderungen oder Ergänzungen ein.
3. Angebot und Annahme des Vertrags
3.1 Alle Angebote, Offerten und sonstigen Erklärungen von EVTools sind erst nach Bestätigung durch EVTools verbindlich, sofern EVTools nicht ausdrücklich etwas anderes angibt. Mit der Bestätigung eines Angebots durch EVTools gilt der Vertrag als geschlossen und der Kunde erkennt an, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf Anwendung finden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3.2 Durch die Ausführung eines Angebots durch EVTools mit Zustimmung des Kunden gilt der Vertrag ebenfalls als abgeschlossen, und der Kunde erkennt an, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf Anwendung finden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3.3 EVTools ist nicht an offensichtliche Fehler oder Irrtümer im Angebot gebunden.
4. Informationspflicht und Mitwirkungspflicht des Kunden
4.1 Im Interesse einer ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags durch EVTools stellt der Kunde EVTools stets alle Daten oder Informationen zur Verfügung, die EVTools für nützlich, notwendig oder wünschenswert erachtet, und leistet dem Kunden rechtzeitig seine uneingeschränkte Mitwirkung. Wenn der Kunde im Rahmen der Mitwirkung an der Erfüllung des Vertrags eigenes Personal einsetzt, verfügen diese Mitarbeiter über die erforderlichen Kenntnisse, Fachkompetenzen und Erfahrungen. Der Kunde ist selbst für die Einbindung und Kommunikation mit externen Stakeholdern verantwortlich.
4.2 Wenn bei der Ausführung des Vertrags Computer-, Daten- oder Telekommunikationseinrichtungen, Software oder Hardware des Kunden verwendet werden, ist der Kunde für die Auswahl der für den Zweck erforderlichen geeigneten Mittel und für deren rechtzeitige und vollständige Verfügbarkeit sowie für die Verbindung dieser Systeme mit den Produkten und Dienstleistungen verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. EVTools haftet in keinem Fall für Schäden oder Kosten, die durch Übertragungsfehler, Störungen oder die Nichtverfügbarkeit dieser Einrichtungen entstehen.
4.3 Wenn während der Ausführung des Vertrags Computer-, Daten- oder Telekommunikationseinrichtungen genutzt werden, ist EVTools berechtigt, dem Kunden Zugangs- oder Identifikationscodes zuzuweisen. EVTools ist berechtigt, die zugewiesenen Zugangs- oder Identifikationscodes zu ändern. Der Kunde ist für diese Codes voll verantwortlich und behandelt sie vertraulich und mit der erforderlichen Sorgfalt und gibt diese Codes nur an autorisierte Mitarbeiter weiter. EVTools haftet in keinem Fall für Schäden oder Kosten, die sich aus der Nutzung oder dem Missbrauch von Zugangs- oder Identifikationscodes ergeben, es sei denn, der Missbrauch war aufgrund einer Handlung oder Unterlassung von EVTools möglich.
4.4 Der Kunde ist für die Erstellung oder Zuweisung eines relevanten Benutzerlogins verantwortlich, wenn dies für die Nutzung von Dienstleistungen oder Produkten erforderlich ist, sowie für die Unterweisung seiner Benutzer in die Nutzung des Benutzerlogins und für die Nutzung des Benutzerlogins durch seine Benutzer. Der Kunde muss sicherstellen, dass die Benutzer die geltenden Nutzungsbedingungen akzeptieren, und der Kunde bleibt für die Nutzung der Produkte und Dienstleistungen durch die Benutzer verantwortlich. Die mit dem Benutzer-Login verknüpfte E-Mail-Adresse wird für die Kommunikation mit den Endbenutzern verwendet.
4.5 Der Kunde ist berechtigt, der im Vertrag genannten Anzahl von Benutzern innerhalb des Benutzer-Logins Zugang zu den Produkten und/oder Dienstleistungen zu gewähren. Stellt sich heraus, dass die Anzahl der Benutzer die im Vertrag festgelegte Anzahl übersteigt, ist EVTools berechtigt, den Vertrag einseitig entsprechend zu ändern und den Kunden darüber zu informieren. Der Kunde ist berechtigt, die Änderung innerhalb von 30 Tagen nach der Benachrichtigung rückgängig zu machen. In diesem Fall bleibt EVTools berechtigt, vom Kunden eine Entschädigung in Höhe des dann geltenden Tarifs für den Zeitraum zu verlangen, in dem die Anzahl der Benutzer die zulässige Anzahl überschritten hat, oder die Anzahl der Benutzer, die die zulässige Anzahl überschreitet, innerhalb einer angemessenen Frist nach Benachrichtigung des Kunden zu entfernen.
4.6 Der Kunde ist dafür verantwortlich, auf eigene Kosten die für die Erfüllung des Vertrags erforderlichen (Software-)Lizenzen, Genehmigungen, Zulassungen und Zertifikate von Dritten sowie Akkreditierungen zu beantragen, zu erwerben und aufrechtzuerhalten.
5. Vertragserfüllung
5.1 EVTools wird den Vertrag mit der Sorgfalt ausführen, die von einem vernünftig handelnden, kompetenten Lieferanten unter vergleichbaren Umständen und unter vergleichbaren Vertragsbedingungen erwartet werden kann.
5.2 Alle Dienstleistungen von EVTools werden auf der Grundlage einer Verpflichtung zur Leistung erbracht, es sei denn, EVTools hat in der schriftlichen Vereinbarung ausdrücklich ein Ergebnis zugesagt und das betreffende Ergebnis ist in der Vereinbarung hinreichend genau beschrieben und es wurde ein Verweis aufgenommen, dass hiervon in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen wird.
5.3 EVTools bemüht sich in angemessener Weise, die von ihr genannten oder zwischen den Parteien vereinbarten (Liefer-)Fristen und/oder (Liefer-)Termine, unabhängig davon, ob es sich um Ausschlussfristen handelt oder nicht, so weit wie möglich einzuhalten. Von EVTools genannte oder zwischen den Parteien vereinbarte Zwischen-(Liefer-)Termine gelten stets als Zieltermine, sind für EVTools nicht bindend und haben stets indikativen Charakter.
5.4 EVTools übernimmt keine Gewähr dafür, dass die im Rahmen des Vertrags an den Kunden gelieferten und vom Kunden genutzten Dienste oder Produkte frei von Mängeln sind und vollständig ohne Unterbrechungen funktionieren. EVTools veröffentlicht neue Versionen der von ihr angebotenen Produkte und Dienstleistungen, unabhängig davon, ob diese auf den Eingaben oder Anfragen des Kunden basieren, die automatisch beim Kunden implementiert werden.
5.5 Die von EVTools angebotenen Produkte und Dienstleistungen werden nicht exklusiv für den Kunden angeboten. Die Daten des Kunden sind für andere Nutzer als die Nutzer und den Kunden nicht einsehbar.
5.6 EVTools übernimmt ausdrücklich keine Verantwortung für das Erreichen der vom Kunden angestrebten Ergebnisse. Der Kunde ist für die Nutzung der von EVTools gelieferten Produkte und/oder erbrachten Dienstleistungen und die Art und Weise, wie die Ergebnisse davon vom Kunden eingesetzt werden, verantwortlich.
5.7 EVTools wird sich in angemessener Weise bemühen, sicherzustellen, dass die für die Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Mitarbeiter und Freiberufler ausreichend verfügbar und qualifiziert sind und über die erforderliche Ausbildung, Fachkenntnisse und Erfahrung verfügen.
6. Annahme
6.1 Wenn die Parteien keinen Abnahmetest vereinbart haben, akzeptiert der Kunde die Dienstleistungen und Produkte in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Lieferung befinden („wie besehen, wo befindlich“), also mit allen sichtbaren und unsichtbaren Fehlern und Mängeln.
7. (Geistiges) Eigentum
7.1 Alle Rechte an geistigem Eigentum an der im Rahmen des Vertrags entwickelten oder dem Kunden zur Verfügung gestellten Software, Websites, Datendateien, Datenbanken, Geräten, (Schulungs-)Materialien oder anderen Materialien wie Analysen, Entwürfen, Dokumentationen, Berichten, Angeboten sowie deren Vorbereitungsmaterialien liegen ausschließlich bei EVTools, dessen Lizenzgebern oder dessen Lieferanten. Der Kunde erhält ausschließlich die Nutzungsrechte, die ihm in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem zwischen den Parteien schriftlich geschlossenen Vertrag ausdrücklich gewährt werden und die sich zwingend aus dem Gesetz ergeben.
7.2 EVTools gewährt dem Kunden und den Nutzern hiermit ein nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für das Produkt und die Dienste für die Dauer des Vertrags und für die Anzahl der Nutzer, wie im Vertrag festgelegt. Dieses Nutzungsrecht erlischt, wenn der Kunde einer Verpflichtung aus dem Vertrag und/oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachkommt.
7.3 Der Kunde darf keine Hinweise auf die Vertraulichkeit oder auf Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder sonstige Rechte an geistigem Eigentum aus der Software, den Websites, Datenbanken, Geräten oder Materialien von EVTools entfernen oder ändern (lassen).
7.4 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass EVTools den Namen und das Logo des Kunden für Werbezwecke von EVTools verwenden darf, und gewährt EVTools hiermit eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz für eine solche Nutzung. Diese Werbezwecke umfassen unter anderem soziale Medien, Websites, Portfolios und Werbeaktionen.
8. Personenbezogene Daten
8.1 Die Parteien werden ihre spezifischen Verpflichtungen gemäß der DSGVO und anderen geltenden Gesetzen und Vorschriften in Bezug auf personenbezogene Daten im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen und/oder der Lieferung der Produkte erfüllen.
8.2 Wenn die geltenden Gesetze und Vorschriften dies erfordern, können die Parteien weitere Vereinbarungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in Form eines Verarbeitungsvertrags treffen.
9. Mehrarbeit
9.1 Der Umfang der Produkte und Dienstleistungen sowie die entsprechende Stundenzahl sind im Vertrag festgelegt. EVTools kann auf Anfrage oder mit vorheriger Zustimmung des Kunden Arbeiten ausführen oder Produkte oder Dienstleistungen liefern, die über den Inhalt oder Umfang des Vertrags hinausgehen, darunter zusätzliche Implementierungsarbeiten oder Nacharbeiten. Für diese Mehrarbeit schuldet der Kunde die im Vertrag genannten (Stunden-)Sätze. Wenn EVTools während des Prozesses feststellt, dass Mehrarbeit in Form von Überstunden erforderlich ist, teilt EVTools dies im Voraus mit.
9.2 EVTools ist nicht verpflichtet, einen Antrag auf Ausführung von Mehrarbeit anzunehmen. EVTools kann verlangen, dass die Parteien einen separaten Vertrag über die Ausführung der Mehrarbeit abschließen.
9.3 Mehrarbeit im Sinne dieses Artikels kann sich auf den erwarteten oder vereinbarten Zeitpunkt der Fertigstellung der Dienstleistungen oder der Lieferung der Produkte sowie auf die gegenseitigen Verpflichtungen des Kunden und von EVTools auswirken. Bei der Ausführung von Mehrarbeit wird dies vom Kunden akzeptiert.
9.4 Soweit im Vertrag ein Festpreis für die von EVTools auszuführenden Arbeiten vereinbart wurde, informiert EVTools den Kunden auf Anfrage schriftlich über die finanziellen Folgen der in diesem Artikel genannten Mehrarbeit.
10. Zahlung
10.1 Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere anwendbare Steuern und sonstige staatliche Abgaben und inklusive Reise- und Aufenthaltskosten, Bürogebühren, Aufschläge, Transport- und/oder Verpackungskosten. Alle Preise sind in Euro angegeben und der Kunde hat alle Zahlungen in Euro zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
10.2 Die Vergütungen für die von EVTools gelieferten Dienstleistungen oder Produkte sind jeden Kalendermonat nachträglich auf der Grundlage einer Nachkalkulation fällig. Der Kunde hat die fälligen Beträge innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zahlung auszusetzen oder fällige Beträge zu verrechnen.
10.3 Die von EVTools angewandten Stundensätze können jedes Jahr zum 1. Januar geändert werden. Zusätzlich zu anderen Preisänderungen ist EVTools bei Verlängerung nach dem ersten Jahr berechtigt, jedes Folgejahr eine Preiskorrektur auf der Grundlage des CBS-Dienstleistungsindex, Reihe 2015=100, von Januar gegenüber Januar des Vorjahres vorzunehmen.
10.4 Die vom Kunden geleisteten Zahlungen dienen zunächst zur Begleichung etwaiger fälliger Zinsen und Kosten und anschließend zur Begleichung der am längsten ausstehenden fälligen Rechnung, auch wenn der Kunde angibt, dass sich die Zahlung auf eine andere Rechnung bezieht.
10.5 Der Kunde kann die in Rechnung gestellten Beträge in angemessener Weise beanstanden, indem er EVTools innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der betreffenden beanstandeten Rechnung schriftlich unter Angabe des beanstandeten Betrags und einer Begründung für die Beanstandung darüber informiert. Die Parteien beraten sich dann über den beanstandeten Betrag, wobei die Beanstandung nicht zu einer Aussetzung der in Artikel 12.6 genannten Zahlungsfrist führt. EVTools kann den beanstandeten Betrag (teilweise) zurückerstatten, wenn und soweit EVTools die Beanstandung für begründet hält.
10.6 Bei Nichtzahlung der Rechnung ohne weitere Mahnung oder Inverzugsetzung schuldet der Kunde die gesetzlichen Handelszinsen auf den ausstehenden Betrag. Wenn der Kunde nach einer Mahnung oder Inverzugsetzung den fälligen Betrag nicht bezahlt, kann EVTools ein Inkassoverfahren einleiten. In diesem Fall ist der Kunde neben dem fälligen Gesamtbetrag auch zur Zahlung aller gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten verpflichtet, einschließlich Inkassokosten und Kosten, die durch externe Sachverständige entstanden sind.
11. Vertraulichkeit
11.1 Jede Partei sorgt dafür, dass alle vertraulichen Informationen, die sie von der anderen Partei erhält, vertraulich behandelt werden. Die Partei, die solche vertraulichen Informationen erhält, verwendet diese Informationen ausschließlich für den Zweck, für den sie bereitgestellt wurden.
11.2 Die in Artikel 11.1 genannte Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
(a) zum Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe öffentlich zugänglich sind oder ohne Zutun oder Unterlassung der empfangenden Partei öffentlich zugänglich werden; oder
(b) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Bekanntgabe ohne Einschränkung bekannt waren.
11.3 Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen an Dritte weitergeben, wenn und soweit dies erforderlich ist, um einer geltenden gesetzlichen Verpflichtung oder einer Aufforderung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde oder einer für diese Partei zuständigen Behörde nachzukommen. Soweit zulässig, informiert die Partei, die die Informationen bereitstellen muss, die andere Partei unverzüglich über eine solche Aufforderung oder Verpflichtung, und die Parteien beraten sich über den Inhalt der Bereitstellung.
11.4 Bei Beendigung des Vertrags wird jede Partei auf Aufforderung der anderen Partei alle vertraulichen Informationen, die sie von der anderen Partei erhalten hat, löschen oder zurückgeben.
11.5 Während der Laufzeit des Vertrags und für ein Jahr nach Ablauf oder Beendigung des Vertrags wird keine der Parteien Mitarbeiter der anderen Partei einstellen oder anderweitig beschäftigen, die direkt oder indirekt an der Ausführung des Vertrags beteiligt sind oder waren, es sei denn, die andere Partei hat zuvor schriftlich ihre Zustimmung erteilt. Diese Zustimmung kann an Bedingungen geknüpft sein.
12. Audit
12.1 EVTools ist berechtigt, die Nutzung der Benutzer-Logins durch den Kunden einer Prüfung zu unterziehen. Der Kunde wird an einer solchen Prüfung mitwirken, indem er EVTools Zugang zu den für die Prüfung relevanten Informationen gewährt. Die Prüfung darf den normalen Geschäftsbetrieb des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigen. Die Parteien tragen jeweils ihre eigenen Kosten für die Durchführung der Prüfung.
12.2 Wenn aus einer Untersuchung von EVTools, einschließlich einer Prüfung, hervorgeht, dass der Kunde die maximal zulässige Anzahl von Benutzern überschritten hat, muss der Kunde EVTools rückwirkend für diese Anzahl entschädigen. EVTools kann zusätzlich zur Rückzahlung eine Strafe in Höhe von 25 % der entgangenen Einnahmen aus dem Zeitraum verhängen, in dem der Kunde einer höheren Anzahl von Benutzern als zulässig Zugang zum Benutzer-Login gewährt hat.
13. Freistellung
13.1 Der Kunde stellt EVTools vollständig von allen Kosten, Ausgaben und Schäden frei, die EVTools aufgrund folgender Umstände entstehen oder entstanden sind:
(a) alle möglichen Ansprüche von Kunden des Kunden und anderen Dritten, die in irgendeiner Weise aus der Nichteinhaltung einer Verpflichtung oder Garantie aus dem Vertrag durch den Kunden oder aus einer anderen Fahrlässigkeit, einem anderen schuldhaften Handeln oder einer anderen Unterlassung des Kunden resultieren;
(b) Betrug, Missbrauch oder sonstige unrechtmäßige Nutzung der Produkte und/oder Dienstleistungen, einschließlich einer solchen Nutzung, die durch das Verschulden des Kunden zu einer Verletzung (geistigen) Eigentumsrechte Dritter verletzt werden, es sei denn, der in diesem Artikel genannte Schaden ist auf eine zurechenbare Nichterfüllung der Verpflichtungen von EVTools aus dem Vertrag oder auf die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften durch EVTools selbst zurückzuführen.
13.2 EVTools schützt den Kunden vor allen Ansprüchen Dritter, die auf der Behauptung beruhen, dass ein Produkt ein ihnen gehörendes geistiges Eigentumsrecht verletzt, vorausgesetzt, dass der Kunde (i) EVTools unverzüglich schriftlich über das Vorliegen und den Inhalt solcher Ansprüche informiert und (ii) die Bearbeitung, einschließlich etwaiger Vergleiche, vollständig EVTools überlässt. Der Kunde wird EVTools die hierfür erforderlichen Vollmachten, Informationen und Unterstützung zur Verfügung stellen, damit EVTools sich, falls erforderlich, im Namen des Kunden gegen solche Ansprüche verteidigen kann. Diese Freistellung gilt nicht, soweit sich der Anspruch auf Änderungen bezieht, die vom Kunden oder einem Dritten im Namen des Kunden ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EVTools an dem betreffenden Produkt vorgenommen wurden. Alle anderen oder weitergehenden Verpflichtungen zur Freistellung von EVTools sind ausgeschlossen. Im Falle von Ansprüchen und Forderungen ist dies das einzige Rechtsmittel des Kunden.
14. Haftung
14.1 Die Gesamthaftung von EVTools aufgrund einer zurechenbaren Nichterfüllung des Vertrags oder aus einem anderen Rechtsgrund, einschließlich aller Schadensersatzleistungen und der Nichteinhaltung einer mit dem Kunden vereinbarten Gewährleistungspflicht, beschränkt sich auf den Ersatz des direkten Schadens bis zu einem Höchstbetrag in Höhe der vom Kunden zu zahlenden Vergütungen in einem Zeitraum von 12 Monaten vor dem Datum des schadensverursachenden Ereignisses. Die Haftung von EVTools für alle anderen Arten von Schäden, einschließlich indirekter Schäden, Folgeschäden, entgangener Gewinne, entgangener Einsparungen, Schäden aufgrund von Ansprüchen von Kunden des Kunden und Software von Dritten, ist ausgeschlossen. Diese Ausschlüsse und Beschränkungen entfallen, wenn und soweit der Schaden auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit von EVTools zurückzuführen ist.
14.2 Die Bestimmungen in diesem Artikel und alle anderen Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse, auf die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird, gelten auch zugunsten aller natürlichen und juristischen Personen, die von EVTools bei der Ausführung des Vertrags hinzugezogen werden.
15. Dauer und Beendigung des Vertrags
15.1 EVTools kann den Vertrag ohne Inverzugsetzung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn:
(a) eine direkte oder indirekte Änderung der entscheidenden Kontrolle über das Unternehmen des Kunden eintritt;
(b) dem Kunden, vorläufig oder endgültig, Zahlungsaufschub gewährt wird, ein Insolvenzantrag gestellt wird, der Kunde unwiderruflich insolvent wird, das Unternehmen des Kunden aufgelöst oder liquidiert wird, außer im Rahmen einer Umstrukturierung oder Fusion von Unternehmen.
15.2 Jede der Parteien ist nur in den Fällen, in denen dies gesetzlich vorgeschrieben ist, berechtigt, den Vertrag aufgrund einer zurechenbaren Nichterfüllung des Vertrags durch die andere Partei zu kündigen. EVTools gerät erst dann in Verzug, wenn der Kunde EVTools unter Einhaltung einer angemessenen Frist von mindestens 30 Tagen schriftlich in Verzug gesetzt hat und EVTools innerhalb dieser angemessenen Frist nicht in der Lage war, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst vollständige und detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit EVTools in der Lage ist, angemessen
zu reagieren.
15.3 Beträge, die vor Beendigung des Vertrags für ordnungsgemäß gelieferte Produkte oder Dienstleistungen in Rechnung gestellt wurden, bleiben fällig. Bei Beendigung des Vertrags, gleich aus welchem Grund, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung etwaiger im Voraus gezahlter Beträge. Eine Rückerstattung für einen Überschuss an abgenommenen, nicht genutzten (inaktiven) Nutzern ist nicht möglich.
16. Sonstiges
16.1 Alle Mitteilungen erfolgen schriftlich, einschließlich per E-Mail. Mündliche Mitteilungen, Zusagen oder Vereinbarungen sind nicht rechtswirksam, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden.
16.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vertrag unterliegen niederländischem Recht und werden nach diesem ausgelegt. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen.
16.3 Das zuständige Gericht in Amsterdam ist ausschließlich befugt, über etwaige Streitigkeiten zu entscheiden, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Vertrag ergeben.